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	<title>Mieterhöhung &#8211; Investment-Bauer</title>
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	<description>Bauer Immobilien GmbH</description>
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		<title>Mieterhöhung nach Modernisierung: Das sollten Vermieter wissen</title>
		<link>http://wordpress.investment-bauer.de/mieterhoehung-modernisierung-vermieter/</link>
				<pubDate>Tue, 21 Jan 2020 13:30:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Lippert]]></dc:creator>
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		<category><![CDATA[Kappungsgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenumlage]]></category>
		<category><![CDATA[Mieterhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierung]]></category>

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				<description><![CDATA[Modernisierungskosten lassen sich zum Teil auf die Mieter umlegen. Das erfolgt über die sogenannte Modernisierungsumlage in einer Höhe von bis zu 8% jährlich. Allerdings gibt das Gesetz klare Grenzen bei Mieterhöhungen durch Modernisierungen vor. Was Sie als Vermieter dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel. Welche Modernisierungen dürfen zur Mieterhöhung führen? Grundsätzlich darf nicht [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Modernisierungskosten lassen sich zum Teil auf die Mieter umlegen. Das erfolgt über die sogenannte Modernisierungsumlage in einer Höhe von bis zu 8% jährlich. Allerdings gibt das Gesetz klare Grenzen bei Mieterhöhungen durch Modernisierungen vor. Was Sie als Vermieter dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.</p>
<h2>Welche Modernisierungen dürfen zur Mieterhöhung führen?</h2>
<p>Grundsätzlich darf nicht jede Veränderung an einer Mietwohnung oder einem Miethaus auch zu einer Mieterhöhung führen. Die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen können nicht auf den Mieter umgelegt werden, da diese zum ganz normalen Erhalt einer Wohnung dienen. Dabei ist die Abgrenzung zwischen Modernisierung und Instandhaltung oft nicht leicht &#8211; denn oft modernisieren Vermieter erst dann, wenn Schäden in einem Objekt entstehen. Beim Ersetzen einer defekten Heizung mit einem neuen, energiesparenden Modell überschneidet die Modernisierungsmaßnahme die Instandhaltungspflicht des Vermieters.</p>
<p>Als Modernisierungsmaßnahmen, die eine Mieterhöhung rechtfertigen, gelten unter anderem:</p>
<ul>
<li>Modernisierungen, die Energie oder Wasser sparen. (Bspw. verbesserte Wärmedämmung, Einbau einer Solaranlage, energieeffizientere Heizung, Einbau von Wasserzählern)</li>
<li>Modernisierungen, die die Wohnqualität des Mieters erhöhen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen durchgeführt werden. (Bspw. Renovierung, Verbesserter Schallschutz, Anbau eines Balkons, Einbau von Rauchmeldern)</li>
</ul>
<h2>Die Höhe möglicher Mieterhöhungen</h2>
<p>Wie in der Einleitung dieses Artikels bereits erwähnt, darf eine Modernisierungsmaßnahme eine Mieterhöhung von maximal 8% der Modernisierungskosten zufolge haben. Dies setzt jedoch voraus, dass keinerlei öffentliche Förderungen oder Zuschüsse in Anspruch genommen wurden. Zudem sind die Kosten, die Erhaltungsmaßnahmen verursacht hätten von dem Umlagebetrag abzuziehen.</p>
<p>Seit Anfang 2019 gilt zudem eine Kappungsgrenze, mit welcher Mieten bei kostspieligen Modernisierungen nicht mehr unbegrenzt angehoben werden dürfen. Damit dürfen Mieten innerhalb eines Sechsjahreszeitraumes maximal um 3€ pro Quadratmeter angehoben werden. Bei Objekten mit einem Quadratmeterpreis von unter 7€ sind es sogar nur 2€, die eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung pro Quadratmeter in einem Sechsjahreszeitraum betragen darf. Diese Kappungsgrenze gilt auch bei mehreren kleineren Modernisierungen, die zusammengerechnet ebenfalls eine Erhöhung von maximal 3€, bzw. 2€ verursachen dürfen.</p>
<p>Beispiel: Eine Mieter zahlt in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung eine Kaltmiete von 600€ im Monat. Der Vermieter teilt seinem Mieter mit, dass er Modernisierungen plant, die sich auf eine Gesamtsumme von 13.000€ belaufen. Mit der oben angeführten Regelung dürfen maximal 1040€ jährlich auf den Mieter umgelegt werden. Auf den Monat bezogen, liegt die Erhöhung demnach bei ca. 86€, also 0.86€ pro Quadratmeter. Die Kappungsgrenze würde dann eingreifen, wenn der Vermieter innerhalb eines sechsjahreszeitraum weitere Modernisierungen plant, die eine Erhöhung von 2€ pro Quadratmeter überschreiten. Es können also insgesamt Modernisierungskosten im Wert von 30.000€ für Mieter mit einer Quadratmetermiete von unter 7€ und 45.000€ für Mieter mit einer Quadratmetermiete von über 3€ in einem Sechsjahreszeitraum umgelegt werden.</p>
<h2>Modernisierungen und Mieterhöhungen ankündigen</h2>
<p>Vermieter sind verpflichtet Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate im Voraus schriftlich anzukündigen. Erfolgt dies nicht, kann der Mieter der Modernisierung erfolgreich widersprechen. Ein wirksames Mieterhöhungsschreiben enthält neben dem geplanten Beginn der Arbeiten, Angaben zur Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Außerdem ist der Mieter über den voraussichtlichen Betrag der Mieterhöhung aufzuklären. Da die Kosten im Vorfeld einer Modernisierungsmaßnahme oft nicht genau absehbar sind, kann sich der Betrag auch noch ändern. Überschreitet die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10%, verlängert sich die Frist allerdings auf sechs Monate.</p>
<p>Außerdem muss der Vermieter den Mieter über die Möglichkeit eines Härteeinwands und die dazugehörende Frist aufklären. Mit einem Härteeinwand kann der Mieter der Modernisierung widersprechen, wenn diese für Ihn unzumutbar wäre. Gründe hierfür können unter anderem eine schwere Krankheit oder hohes Alter sein.</p>
<p>Eine Ausnahme vom Recht eines Härteeinwands tritt allerdings ein, wenn ein Vermieter seiner gesetzlichen Pflicht nachgeht und bspw. Rauchmelder installiert. Außerdem kann sich der Mieter nicht auf einen Härteeinwand berufen, wenn das Objekt über einen niedrigeren Ausbauzustand verfügt als dies allgemein üblich ist.</p>
<p>Mit der Ankündigung der Mieterhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht, von dem bis zum Ablauf des Folgemonats nach dem Erhalt der Information Gebrauch gemacht werden kann.</p>
<h2>Wann sind Mieterhöhungen nach Modernisierungen nicht möglich?</h2>
<p>Auszuschließen sind Modernisierungsmieterhöhungen nur durch Mietverträge, die diese im Voraus vertraglich ausschließen. Das ist zum einen bei regelmäßig steigenden Staffelmieten der Fall. Auch im Anschluss eines solchen Mietvertrags sind keine Erhöhungen möglich, die sich auf Modernisierungen beziehen, die in den Zeitraum der Mietstaffel fallen.</p>
<p>Sollte eine Mieterhöhung möglich sein, ist es empfehlenswert, diese im Voraus mit dem Mieter durchzusprechen. Für diesen entstehen schließlich klare Vorteile, die ihm ein angenehmeres Wohnen oder Ersparnisse bei den Nebenkosten ermöglichen. Werden diese klar aufgezeigt, zeigen sich die meisten Mieter verständnisvoll und einsichtig.</p>
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										</item>
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		<title>Was muss ein wirksames Mieterhöhungsschreiben enthalten?</title>
		<link>http://wordpress.investment-bauer.de/was-muss-ein-wirksames-mieterhoehungsschreiben-enthalten/</link>
				<pubDate>Fri, 23 Nov 2018 10:10:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
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				<description><![CDATA[Die Miete einer Immobilie ist für den Investor ein aktiver Cashflow, der einen sehr hohen Einfluss auf die Rentabilität des Investments hat. Ist die Miete im Mietvertrag aus Sicht des Investors zu niedrig angesetzt, kann diese grundsätzlich erhöht werden, wenn bestimmte Vorschriften beachtet werden. Da die Bedingungen für eine Mieterhöhung in Deutschland eher streng sind, [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<div>Die Miete einer Immobilie ist für den Investor ein aktiver Cashflow, der einen sehr hohen Einfluss auf die Rentabilität des Investments hat. Ist die Miete im Mietvertrag aus Sicht des Investors zu niedrig angesetzt, kann diese grundsätzlich erhöht werden, wenn bestimmte Vorschriften beachtet werden. Da die Bedingungen für eine Mieterhöhung in Deutschland eher streng sind, möchten wir mit diesem Artikel einen Überblick über das Thema bieten.</div>
<h2>Die Bedingungen für eine Mietpreiserhöhung</h2>
<div>Eine Mietpreiserhöhung ist in Deutschland nicht immer möglich. In der Regel hat der Vermieter nur zwei Möglichkeiten, um die Miete effektiv zu erhöhen. Er kann die im Mietvertrag vereinbarte Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen oder Modernisierungsmaßnahmen zum Teil auf den Mieter umlegen. Nach § 558 BGB ist eine Erhöhung der Miete auf das Niveau der örtlichen Vergleichsmiete jedoch nur möglich, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll seit 15 Monaten unverändert ist.1 Zudem muss die letzte Mietpreiserhöhung mindestens zwölf Monate her sein, damit dass Mieterhöhungsverlangen geltend gemacht werden kann. Eine Erhöhung der Miete aufgrund von erhöhten Betriebskosten nach § 560 BGB ist von der zwölf monatigen Limitierung einer Mietpreiserhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen.2 Was bedeutet, dass ein Investor die Umlegung von Modernisierungsmaßnahmen auf den Mieter und das Erhöhen auf das Niveau der örtlichen Vergleichsmiete, bei einer verhältnismäßig niedrigen Miete, unabhängig voneinander durchführen kann. Ausgeschlossen von einer Erhöhung nach § 558 BGB sind jedoch Mietverträge mit Klauseln, die eine Mieterhöhung ausschließen.</div>
<h2>Eine formale Mieterhöhung gestalten</h2>
<div>Nach § 559b BGB ist die Mieterhöhung dem Mieter in Textform zu erklären. Wichtig sind dabei die üblichen Formalitäten in einem förmlichen Anschreiben. Außerdem muss klar darauf hingewiesen werden, warum die Miete erhöht wird und wie sich die Mieterhöhung zusammensetzt. Das bedeutet, dass die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der § 559 BGB und § 559a BGB erläutert werden muss.3 Nach dem Erhalt der ordentlichen Mietpreiserhöhung wird diese nach einer dreimonatigen Frist gültig. Wenn die tatsächliche Mietpreiserhöhung die angekündigte um mehr als 10% übersteigt oder der Vermieter bei einer Erhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen diese nach § 555c BGB nicht ordnungsgemäß drei Monate im Voraus angekündigt hat, steht dem Mieter eine sechsmonatige Frist zu, bis die Mieterhöhung geltend gemacht werden kann. Bei einer Modernisierungsmaßnahme sollte unter keinen Umständen der Verweis auf §555d BGB ausgelassen werden, welcher regelt, wann Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden müssen.4 Hierbei ist ebenfalls wichtig, dass der Vermieter dem Mieter einen Überblick über die kommenden Maßnahmen und Arbeiten verschafft.</div>
<div>Geht es um die Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete muss der Mieter um eine schriftliche Zustimmung gebeten werden. Zudem sollte deutlich gemacht werden, dass das Ignorieren der Erklärung als Ablehnung gewertet wird. Die ordentliche Begründung der Mietpreiserhöhung sollte auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug nehmen, wenn dies möglich ist. Auskünfte aus einer Mietdatenbank, Sachverständigen-Gutachten oder die Benennung von drei Vergleichswohnungen können für eine ordnungsgemäße Begründung verwendet werden. Wichtig ist, dass der Vermieter die Angaben eines qualifizierten Mietspiegels mitteilt, wenn ein solcher existiert. Dies muss auch vollzogen werden, wenn die Mietpreiserhöhungen anders begründet wird.</div>
<h2>Wann wird eine Mieterhöhung unwirksam?</h2>
<div>Einer der Hauptgründe für eine unwirksame Mieterhöhung sind Formfehler. Vermieter sollten sichergehen, dass die schriftliche Mietpreiserhöhung alle im Mietvertrag genannten Mieter anspricht, da sie ansonsten als formal unwirksam gilt. Neben dem nicht Nennen einiger im Mietvertrag aufgeführten Mieter ist ein ausschließlich prozentuales Ausweisen der Mieterhöhung ebenfalls ein sehr häufiger Formfehler. Abgesehen von den Formalitäten muss der Vermieter sichergehen, dass seine Mietpreiserhöhung einwandfrei begründet ist. Wenn willkürlich der Oberwert des Mietspiegelfeldes verlangt wird, ohne dies genau zu begründen. In § 558 Absatz 4 Satz 1 BGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Miete nur innerhalb des Mietspiegelfeldes liegen muss, was jedoch nicht bedeutet, dass der Vermieter grundlos den Oberwert wählen kann. Abgesehen davon muss natürlich immer zu allererst sichergestellt werden, dass das Einschreiben mit Rückschein vom Mieter auch beantwortet oder bei der Post abgeholt wird. Häufig scheitern Mieterhöhung daran, dass Mieter auf ordentliche Mieterhöhungen nicht reagieren.</div>
<h2>Fazit</h2>
<div>Eine Mietpreiserhöhung muss nicht unbedingt zu tiefgängig sein. Wichtig ist, dass der Vermieter hier sauber und ordentlich arbeitet. Das Einhalten aller Formalien und eine ordnungsgemäße Begründung der Erhöhung sind essentiell, um diese durchzusetzen. Wichtig ist ebenfalls, dass auf die relevanten Gesetzestexte, wie bspw. §555 BGB bei einer Modernisierungsmaßnahme, hingewiesen und der Mieter über seine Rechte unterrichtet wird.</div>
<div>Quellen:</div>
<div>1 https://dejure.org/gesetze/BGB/558.html</div>
<div>2 https://dejure.org/gesetze/BGB/560.html</div>
<div>3 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html</div>
<div>4 https://dejure.org/gesetze/BGB/555.html</div>
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