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	<title>Immobilien &#8211; Investment-Bauer</title>
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	<description>Bauer Immobilien GmbH</description>
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		<title>Das Warten auf die Zinswende &#8211;  Wie niedrige Bankzinsen für exzellente Renditen bei Immobilien sorgen.</title>
		<link>http://wordpress.investment-bauer.de/zinswende-immobilien/</link>
				<pubDate>Wed, 13 Mar 2019 04:57:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Maximilian Lippert]]></dc:creator>
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				<description><![CDATA[Es war absehbar, dass die EZB-Ratssitzung am 07.03.19 nicht auf eine direkte Zinsanhebung hinausführen würde. Dass die EZB eine Zinsanhebung bis 2020 jedoch ausschließt und weiterhin die Geldhähne aufdreht, war aber durchaus überraschend. Die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ist für den deutschen Sparer besonders bitter. Der Leitzins liegt seit drei Jahren bei 0,0%, Sparbücher [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Es war absehbar, dass die EZB-Ratssitzung am 07.03.19 nicht auf eine direkte Zinsanhebung hinausführen würde. Dass die EZB eine Zinsanhebung bis 2020 jedoch ausschließt und weiterhin die Geldhähne aufdreht, war aber durchaus überraschend.</p>
<p>Die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ist für den deutschen Sparer besonders bitter. Der Leitzins liegt seit drei Jahren bei 0,0%, Sparbücher und Tagesgeldkonten werfen also weiterhin keine Renditen ab. Der Immobilienmarkt hingegen boomt und wächst seit mehreren Jahren konstant &#8211; Ein klarer Grund die eigene Anlagestrategie zu überdenken.</p>
<h2>Ideale Marktvorraussetzungen für Immobilieninvestoren</h2>
<p class="Text">Was den Sparer entsetzt, macht den Immobilieninvestor glücklich. Seit Jahren steigen die Immobilienpreise und Mieten für Wohnimmobilien konstant. Dank der niedrigen Zinsen im europäischen Wirtschaftsraum seit 2011 sogar besonders rapide.</p>
<p>Der Grund des Anstiegs ist auf das Versagen altbewährter Investmentmethoden zurückzuführen. Werden deutsche Sparer nicht entsprechend entlohnt überdenken viele ihre eigene Investmentstrategie. In der Gesellschaft findet ein Umdenken statt. Sparbücher verlieren an Attraktivität und Investoren flüchten in sichere Häfen, Immobilien und Edelmetalle.</p>
<figure id="attachment_907" aria-describedby="caption-attachment-907" style="width: 1328px" class="wp-caption alignnone"><img class="wp-image-907 size-full" src="https://www.investment-bauer.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-08-um-10.30.44.png" alt="" width="1328" height="1386" srcset="http://wordpress.investment-bauer.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-08-um-10.30.44.png 1328w, http://wordpress.investment-bauer.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-08-um-10.30.44-287x300.png 287w, http://wordpress.investment-bauer.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-08-um-10.30.44-768x802.png 768w, http://wordpress.investment-bauer.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-08-um-10.30.44-981x1024.png 981w, http://wordpress.investment-bauer.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-08-um-10.30.44-960x1002.png 960w, http://wordpress.investment-bauer.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-08-um-10.30.44-600x626.png 600w" sizes="(max-width: 1328px) 100vw, 1328px" /><figcaption id="caption-attachment-907" class="wp-caption-text">Immobilienpreisindex &#8211; Quelle: deutschlandinzahlen.de &#8211; BulwienGesa AG</figcaption></figure>
<p class="Text">Kapital? Das war selten so leicht verfügbar wie heute. So lassen sich mit entsprechenden Sicherheiten auch mit wenig Eigenkapital Immobilien finanzieren. Es war historisch gesehen zudem noch nie so günstig eine <a href="https://www.finanzmonitor.com/immobilien-hypothek/zinsentwicklung-hypotheken/"><span class="Hyperlink0">Immobilienhypothek </span></a>aufzunehmen.</p>
<p class="Text">Hypothekenzinsen liegen oft bei lediglich 1% oder nur knapp darüber und erlauben so immer mehr Investoren den Einstieg in die Immobilienbranche. Die ebenfalls steigende Nachfrage an Miethäusern und Mietwohnungen spielt Immobilieninvestoren außerdem in die Karten.</p>
<h2>Ein attraktiver Immobilienmarkt &#8211; Kein Ende in Sicht</h2>
<p class="Text">Seit 2016 warten Wirtschaftsexperten darauf, dass die EZB die Leitzinsen für den europäischen Wirtschaftsraum anhebt. Für Immobilieninvestoren wäre dies ein Ende der Party und vermutlich mit einem Rückgang der aggressiven Wertsteigerung von Wohnimmobilien in Ballungsräumen verbunden. Bei Anbetracht aktueller <a href="https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/michael-groemling-im-sinkflug.html"><span class="Hyperlink0">Konjunkturprognosen</span></a> wird jedoch klar, dass ein signifikanter Zinsanstieg auch in den nächsten zwei bis drei Jahren nicht zu erwarten ist.</p>
<p class="Text">Das Abtreten Draghi’s im Oktober 2019 ändert dies nicht. Auch ein konservativer Nachfolger wird die Zinsen nur bei einer wachsenden Konjunktur anheben. Selbst wenn der Leitzins Anfang 2020 angehoben wird, sind aggressive Anhebungen mehr als unwahrscheinlich. Laut einer <a href="https://de.reuters.com/article/ezb-zinsumfrage-idDEKCN1QI47B"><span class="Hyperlink0">Reuters</span></a> Umfrage rechnen Ökonomen mit einem Anstieg des Einlagesatzes von -0,4% auf -0,25% im ersten Quartal 2020. Geht es nach diesen Experten wird der Leitzins dann frühestens im zweiten Quartal 2020 leicht nach oben gesetzt.</p>
<p>Sollten Metropolregionen, wie Berlin, Köln und München auch im nächsten Jahrzehnt weiterhin junge Menschen anziehen, würden kleinere Zinsanhebungen dort aber nur geringe Auswirkungen haben. Gut geplante Immobilieninvestments dürften sich also mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in naher Zukunft exzellent entwickeln.</p>
<h2>Die richtigen Immobilien finden</h2>
<p class="Text">Die Wertentwicklung und die Vermietbarkeit einer Immobilie hängen von vielen entscheidenden Faktoren ab. Beim Erwerb von Immobilien gilt es daher einige Spielregeln zu beachten.</p>
<p>Von der Lage, über die Wohnungsgröße, bis hin zum Wohnungszustand gilt es die richtige Immobilie auszuwählen. Ein Tipp von uns: Nicht überteuert kaufen, sich aber auch nicht von vermeintlichen Schnäppchen ablenken lassen. Die fünf wichtigsten Spielregeln für Immobilieninvestments finden Sie <a href="https://www.investment-bauer.de/erfolgreiches-immobilieninvestment/"><span class="Hyperlink0">hier</span></a>.</p>
<p class="Text"><strong>Möchten Sie Ihre Investmentstrategie überprüfen oder Ihr Portfolio erweitern?</strong></p>
<p>Dann vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Erstgespräch mit uns. Wir freuen uns auf Sie.</p>
<p class="Text"><a href="https://calendly.com/bauerimmobilien/immobilienberatung-bauer-immobilien-gmbh/02-07-2019">Hier</a> finden Sie freie Termine.</p>
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		<title>Sinnvolle Versicherungen für Eigentümer</title>
		<link>http://wordpress.investment-bauer.de/sinnvolle-versicherungen-fuer-eigentuemer/</link>
				<pubDate>Fri, 23 Nov 2018 10:18:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
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				<description><![CDATA[Bei der Frage, welche Versicherungen für Eigentümer in Frage kommen, herrscht oft Unklarheit. Die Auswahl ist hier grundsätzlich groß. Viele Vermieter und Eigentümer finden die Situation intransparent und haben Probleme die entsprechenden Informationen einzusehen, um anschließend die nötigen Entscheidungen für oder gegen eine Versicherung zu treffen. Wir möchten in diesem Artikel einmal einen Überblick über [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Frage, welche Versicherungen für Eigentümer in Frage kommen, herrscht oft Unklarheit. Die Auswahl ist hier grundsätzlich groß. Viele Vermieter und Eigentümer finden die Situation intransparent und haben Probleme die entsprechenden Informationen einzusehen, um anschließend die nötigen Entscheidungen für oder gegen eine Versicherung zu treffen. Wir möchten in diesem Artikel einmal einen Überblick über die unterschiedlichen Versicherungsmöglichkeiten für Vermieter und Eigentümer schaffen.</p>
<p>Ein Vermieter muss laut BGB dafür Sorge tragen, dass sein Haus, bzw. Grundstück gefahrenfrei und sicher ist. Da dies jedoch nicht immer komplett möglich ist, bieten sich verschiedene Versicherungen an, die im Ernstfall eingreifen und den Mieter vor ungeplanten Kosten schützen. Die besonders typischen Versicherungen, die private Haftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung reichen in der Regel nicht aus, um die meisten Situationen abzudecken. Geht es um selbstgenutzte Immobilien sieht die Situation ähnlich aus. Aber auch hier sind einige Zusatzversicherungen empfehlenswert.</p>
<h2>Wohngebäudeversicherung</h2>
<p>Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine besonders empfehlenswerte Versicherung. Hierdurch wird der versicherte Hausbesitzer in bestimmten Schadenssituationen finanziell unterstützt. Die Prämien sind dabei in der Regel schon im Voraus festgelegt und orientieren sich an der Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls. Schäden durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Frost, Blitzschlag, sowie Sturmschäden sind mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert. Zudem lässt sich diese meist den Ansprüchen entsprechend erweitern. So können beispielsweise Häuser in der Nähe eines Hangs durch zusätzliche Klauseln geschützt werden, die Erdrutsche oder durch Starkregen entstandene Überschwemmungen miteinschließen. Diese Versicherung ist sowohl für Vermieter, als auch für Besitzer eigengenutzter Immobilien absolut empfehlenswert.</p>
<h2>Haftpflicht &amp; Hausrat</h2>
<p>Bei der Haftplicht- und der Hausratversicherung handelt es sich um zwei beliebte Versicherungen, sowohl für Vermieter, als auch für Eigentümer. Dabei ist die Haftpflichtversicherung jedoch die Notwendige. Nach den gesetzlichen Bestimmungen, bspw. § 823BGB, muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft verursacht hat. Die Haftpflichtversicherung greift dann ein, wenn jemand durch das Haus oder das Grundstück des Versicherten zu Schaden kommt. Dies kann in ländlichen Gegenden bspw. durch Herabfallen von Ästen eines auf dem Grundstück gepflanzten Baumes geschehen. In der Stadt schützt die Haftpflichtversicherung in Situationen, in denen bspw. Dachziegel vom Dach stürzen und Personen verletzen.</p>
<p>Eine gute Hausratversicherung ist sehr empfehlenswert, da sie grundsätzlich vor Schäden im Haus, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden undExplosionen entstehen, schützt. Außerdem sind Schäden durch Dritte, wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus mit abgedeckt. Dabei sind alle Haushaltsgegenstände mitversichert, wozu die gesamte Einrichtung und Bargeld bis zu einer gewissen Höhe gehören.</p>
<p>Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann separat abgeschlossen werden oder die private Haftpflichtversicherung erweitern. Viele Vermieter machen den Fehler, dass sie ihre eigene Verantwortlichkeit unterschätzen und der Auswahl einer optimalen Versicherung wenig Beachtung zusprechen. Die passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit Sorgfalt auszuwählen ist jedoch essentiell, da es sich im Ernstfall um sehr hohe Summen handeln kann.</p>
<h2>Restschuld- oder Risikolebensversicherung</h2>
<p>Die Risikolebensversicherung bietet sich sowohl für Eigennutzer, als auch für Vermieter an, welche ihr Haus mit einem Kredit erworben haben. Gerade bei geplanten Immobilieninvestments werden häufig hohe Kredite aufgenommen, die über eine Risikolebensversicherungen nach einem Todesfall abgedeckt werden sollten. So können die Erben eines Immobilienbesitzers die Immobilien nach seinem Tod weiterhin nutzen, wenn die Schulden über eine Versicherung beglichen werden. Optimal sind dabei Verträge, die genau die Schuldsumme für den jeweiligen Kredit abdecken. Risikolebensversicherungen sind grundsätzlich immer empfehlenswert, um sich vor unvorhersehbaren Situationen zu schützen.</p>
<h2>Vermieterrechtsschutzversicherung</h2>
<p>Die Vermieterrechtsschutzversicherung ist eine für Vermieter in vielen Augen essentielle Versicherung. Diese greift gerade dann ein, wenn sich ein Rechtsstreit androht. Die damit verbundenen Kosten werden von der Versicherung komplett oder zum größten Teil übernommen. Häufig sind Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht die Gründe für Rechtsstreitigkeiten, in denen der Vermieter belangt werden soll. Hierbei gilt: Auch wenn es absolut nicht in der Intention des Vermieters liegt, einen Rechtsstreit zu führen, kann dies niemals ausgeschlossen werden.</p>
<h3>Zusammenfassung</h3>
<p>Grundsätzlich gibt es viele Versicherungen für Vermieter und Hausbesitzer, die oft nicht immer nötig sind. Die hier genannten Versicherungen schließen wirklich nur die Aspekte ein, die Immobilienbesitzer wirklich benötigen. Oft versuchen Versicherungskonzerne Versicherungen zu verkaufen, die nützlich sind, jedoch nicht benötigt werden. Hierbei gilt es im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Versicherung nötig ist oder nicht.</p>
<p>Ebenfalls empfehlenswert ist übrigens eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese hat zwar nicht direkt etwas mit Immobilien zu tun, kann jedoch bei offenen Krediten die bezogenen Immobilien schützen. Wenn bspw. der Anspruch auf privates Krankentagegeld mit der Begründung einer Berufsunfähigkeit verfällt, kann die BU-Versicherung einspringen. Damit ist ein durchgängiges Einkommen gesichert, welches bspw. zum Abbezahlen von Immobilienkrediten benötigt werden würde.</p>
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		<title>Was muss ein wirksames Mieterhöhungsschreiben enthalten?</title>
		<link>http://wordpress.investment-bauer.de/was-muss-ein-wirksames-mieterhoehungsschreiben-enthalten/</link>
				<pubDate>Fri, 23 Nov 2018 10:10:29 +0000</pubDate>
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				<description><![CDATA[Die Miete einer Immobilie ist für den Investor ein aktiver Cashflow, der einen sehr hohen Einfluss auf die Rentabilität des Investments hat. Ist die Miete im Mietvertrag aus Sicht des Investors zu niedrig angesetzt, kann diese grundsätzlich erhöht werden, wenn bestimmte Vorschriften beachtet werden. Da die Bedingungen für eine Mieterhöhung in Deutschland eher streng sind, [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<div>Die Miete einer Immobilie ist für den Investor ein aktiver Cashflow, der einen sehr hohen Einfluss auf die Rentabilität des Investments hat. Ist die Miete im Mietvertrag aus Sicht des Investors zu niedrig angesetzt, kann diese grundsätzlich erhöht werden, wenn bestimmte Vorschriften beachtet werden. Da die Bedingungen für eine Mieterhöhung in Deutschland eher streng sind, möchten wir mit diesem Artikel einen Überblick über das Thema bieten.</div>
<h2>Die Bedingungen für eine Mietpreiserhöhung</h2>
<div>Eine Mietpreiserhöhung ist in Deutschland nicht immer möglich. In der Regel hat der Vermieter nur zwei Möglichkeiten, um die Miete effektiv zu erhöhen. Er kann die im Mietvertrag vereinbarte Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen oder Modernisierungsmaßnahmen zum Teil auf den Mieter umlegen. Nach § 558 BGB ist eine Erhöhung der Miete auf das Niveau der örtlichen Vergleichsmiete jedoch nur möglich, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll seit 15 Monaten unverändert ist.1 Zudem muss die letzte Mietpreiserhöhung mindestens zwölf Monate her sein, damit dass Mieterhöhungsverlangen geltend gemacht werden kann. Eine Erhöhung der Miete aufgrund von erhöhten Betriebskosten nach § 560 BGB ist von der zwölf monatigen Limitierung einer Mietpreiserhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen.2 Was bedeutet, dass ein Investor die Umlegung von Modernisierungsmaßnahmen auf den Mieter und das Erhöhen auf das Niveau der örtlichen Vergleichsmiete, bei einer verhältnismäßig niedrigen Miete, unabhängig voneinander durchführen kann. Ausgeschlossen von einer Erhöhung nach § 558 BGB sind jedoch Mietverträge mit Klauseln, die eine Mieterhöhung ausschließen.</div>
<h2>Eine formale Mieterhöhung gestalten</h2>
<div>Nach § 559b BGB ist die Mieterhöhung dem Mieter in Textform zu erklären. Wichtig sind dabei die üblichen Formalitäten in einem förmlichen Anschreiben. Außerdem muss klar darauf hingewiesen werden, warum die Miete erhöht wird und wie sich die Mieterhöhung zusammensetzt. Das bedeutet, dass die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der § 559 BGB und § 559a BGB erläutert werden muss.3 Nach dem Erhalt der ordentlichen Mietpreiserhöhung wird diese nach einer dreimonatigen Frist gültig. Wenn die tatsächliche Mietpreiserhöhung die angekündigte um mehr als 10% übersteigt oder der Vermieter bei einer Erhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen diese nach § 555c BGB nicht ordnungsgemäß drei Monate im Voraus angekündigt hat, steht dem Mieter eine sechsmonatige Frist zu, bis die Mieterhöhung geltend gemacht werden kann. Bei einer Modernisierungsmaßnahme sollte unter keinen Umständen der Verweis auf §555d BGB ausgelassen werden, welcher regelt, wann Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden müssen.4 Hierbei ist ebenfalls wichtig, dass der Vermieter dem Mieter einen Überblick über die kommenden Maßnahmen und Arbeiten verschafft.</div>
<div>Geht es um die Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete muss der Mieter um eine schriftliche Zustimmung gebeten werden. Zudem sollte deutlich gemacht werden, dass das Ignorieren der Erklärung als Ablehnung gewertet wird. Die ordentliche Begründung der Mietpreiserhöhung sollte auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug nehmen, wenn dies möglich ist. Auskünfte aus einer Mietdatenbank, Sachverständigen-Gutachten oder die Benennung von drei Vergleichswohnungen können für eine ordnungsgemäße Begründung verwendet werden. Wichtig ist, dass der Vermieter die Angaben eines qualifizierten Mietspiegels mitteilt, wenn ein solcher existiert. Dies muss auch vollzogen werden, wenn die Mietpreiserhöhungen anders begründet wird.</div>
<h2>Wann wird eine Mieterhöhung unwirksam?</h2>
<div>Einer der Hauptgründe für eine unwirksame Mieterhöhung sind Formfehler. Vermieter sollten sichergehen, dass die schriftliche Mietpreiserhöhung alle im Mietvertrag genannten Mieter anspricht, da sie ansonsten als formal unwirksam gilt. Neben dem nicht Nennen einiger im Mietvertrag aufgeführten Mieter ist ein ausschließlich prozentuales Ausweisen der Mieterhöhung ebenfalls ein sehr häufiger Formfehler. Abgesehen von den Formalitäten muss der Vermieter sichergehen, dass seine Mietpreiserhöhung einwandfrei begründet ist. Wenn willkürlich der Oberwert des Mietspiegelfeldes verlangt wird, ohne dies genau zu begründen. In § 558 Absatz 4 Satz 1 BGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Miete nur innerhalb des Mietspiegelfeldes liegen muss, was jedoch nicht bedeutet, dass der Vermieter grundlos den Oberwert wählen kann. Abgesehen davon muss natürlich immer zu allererst sichergestellt werden, dass das Einschreiben mit Rückschein vom Mieter auch beantwortet oder bei der Post abgeholt wird. Häufig scheitern Mieterhöhung daran, dass Mieter auf ordentliche Mieterhöhungen nicht reagieren.</div>
<h2>Fazit</h2>
<div>Eine Mietpreiserhöhung muss nicht unbedingt zu tiefgängig sein. Wichtig ist, dass der Vermieter hier sauber und ordentlich arbeitet. Das Einhalten aller Formalien und eine ordnungsgemäße Begründung der Erhöhung sind essentiell, um diese durchzusetzen. Wichtig ist ebenfalls, dass auf die relevanten Gesetzestexte, wie bspw. §555 BGB bei einer Modernisierungsmaßnahme, hingewiesen und der Mieter über seine Rechte unterrichtet wird.</div>
<div>Quellen:</div>
<div>1 https://dejure.org/gesetze/BGB/558.html</div>
<div>2 https://dejure.org/gesetze/BGB/560.html</div>
<div>3 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html</div>
<div>4 https://dejure.org/gesetze/BGB/555.html</div>
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										</item>
		<item>
		<title>Mietverhältnis bei Eigenbedarf kündigen</title>
		<link>http://wordpress.investment-bauer.de/mietverhaeltnis-bei-eigenbedarf-kuendigen/</link>
				<pubDate>Fri, 23 Nov 2018 10:06:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
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		<category><![CDATA[Eigenbedarfskündigung]]></category>
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				<description><![CDATA[Mietverhältnisse lassen sich unter bestimmten Umständen kündigen. Ein Kündigungsgrund ist Eigenbedarf, welcher unter § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB1 genau definiert ist. Damit die Kündigung rechtlich einwandfrei ist und vor Gericht Bestand hat, muss diese ordentlich und vorschriftsgemäß erfolgen. Eine erfolgreiche Kündigung wegen Eigenbedarf ist daher nur dann wirksam, wenn der Eigenbedarf nachgewiesen werden kann. [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<div>Mietverhältnisse lassen sich unter bestimmten Umständen kündigen. Ein Kündigungsgrund ist Eigenbedarf, welcher unter § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB1 genau definiert ist. Damit die Kündigung rechtlich einwandfrei ist und vor Gericht Bestand hat, muss diese ordentlich und vorschriftsgemäß erfolgen. Eine erfolgreiche Kündigung wegen Eigenbedarf ist daher nur dann wirksam, wenn der Eigenbedarf nachgewiesen werden kann. Dieser Artikel erläutert die Vorgehensweise bei Eigenbedarfskündigungen und vorauf Sie achten sollten.</div>
<h2>Was definiert den Eigenbedarf?</h2>
<div>Bei einer Kündigung des Mietvertrages gilt grundsätzlich: &#8222;Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.</div>
<div>Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn</div>
<ol class="font_8">
<li>
<div>der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,</div>
</li>
<li>
<div>der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder</div>
</li>
<li>
<div>der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.</div>
</li>
</ol>
<div>Der Eigenbedarf kann dabei auf den Vermieter selbst, seine Familienangehörigen oder auf Angehörige seines Haushaltes bezogen sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Immobilie wirklich benötigt wird. Eigenbedarfskündigungen werden grundsätzlich erst rechtens, wenn der Vermieter die Immobilie tatsächlich benötigt. Der bloße Wunsch in den eigenen vier Wänden zu wohnen reicht dabei nicht aus.</div>
<div>Eine Trennung vom Ehepartner, die Begründung eines Altersruhesitzes in der bezogenen Wohnung oder die Weitergabe an ein Kind, welches sich sonst ggf. vom Elternhaus lösen würde, sind in der Regel wirksame Gründe, um eine Kündigung wegen Eigenbedarf rechtssicher zu gestalten. Es wird eine schriftliche Begründung im Kündigungsschreiben zwingend benötigt, welche den vorliegenden Sachverhalt näher erläutert.</div>
<h2>Wann ist der Eigenbedarf unbegründet?</h2>
<div>Es gibt einige Fälle des Eigenbedarfs, die nicht ausreichen, um eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vor Gericht geltend zu machen. Ist ein vermögender Immobilieninvestor mit mehreren leerstehenden Objekten daran interessiert, in eine seiner vermieteten Immobilien einzuziehen ist dies mühevoller umzusetzen. Grundsätzlich geht dies nur in Sonderfällen, wenn bspw. eine vermietete Immobilie dem Eigentümer oder einem engen Familienmitglied des Eigentümers einen drohenden Umzug und somit eine örtliche Trennung einer Familie verhindern würde. Ist eine Wohnung für den Vermieter aufgrund seiner körperlichen Fitness oder ähnlichem, unbewohnbar oder möchte dieser nur befristet nach Kündigung des Mietvertrags darin leben, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf in der Regel schwierig. Verschiedene BGH Urteile zeigen, dass Kündigungen definitiv fundiert sein müssen und Mieter im Zweifelsfall vor Gericht besser abschneiden.</div>
<div>Eine Kündigung ist zudem unbegründet, wenn es sich um folgende Sachverhalte handelt:</div>
<div>Vorgeschobener Eigenbedarf</div>
<div>Als vorgeschobenen Eigenbedarf bezeichnet man eine Situation, in der der Vermieter die Immobile nicht wirklich benötigt und den Eigenbedarf vortäuscht, um das Mietverhältnis mit einem unangenehmen Mieter aufzulösen. In solchen Fällen steht dem Mieter in der Regel nach §§ 535, 280 Abs. 1 BGB3 ein Schadensersatz zu.</div>
<div>Weit überhöhter Wohnbedarf</div>
<div>Eine Kündigung kann unbegründet sein, wenn ein Mieter einen weit überhöhten Eigenbedarf geltend machen möchte. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein alleinstehender Vermieter eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern oder mehr kündigen möchte.</div>
<div>Treuwidriger und widersprüchlicher Eigenbedarf</div>
<div>Eine Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarf ist zudem unbegründet, wenn es sich um Gründe handelt, die schon vor dem Abschluss des Mietverhältnisses bekannt waren. Ein Indiz hierfür wäre eine Kündigung unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages. Der BGH stellte in verschiedenen Urteilen jedoch klar, dass die Gesamtumstände umfassend zu würdigen seien. Daher liegt es in der Argumentationskraft und Aussagekräftigkeit des formulierten Kündigungsgrundes, ob eine Kündigung auch kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrages gültig ist.</div>
<div>Ist eine Eigenbedarfskündigung aus den oben genannten Gründen nicht realisierbar, kann eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 573c BGB umgesetzt werden. Hierbei sollte folgendes beachtet werden: „die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.“</div>
<h2>Fazit</h2>
<div>Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss nicht zu umfangreich und tiefgängig sein. Wichtig ist, dass diese genau klarstellt, warum oder wofür der Wohnraum benötigt wird. Dabei müssen die oft persönlichen Gründe für eine Kündigung klar offengelegt werden. Zudem sollte auch eine Widerspruchserklärung gem. § 545 BGB4 in einer ordentlichen Kündigung enthalten sein. Gem. § 568 Abs. 2 BGB5 sollte der Vermieter den Mieter auf die Form und die Frist des Widerspruchs nach §§ 574 – 574b BGB6 hinweisen. Ein solcher Hinweis ist zwar keine zwingende Voraussetzung, dieser kann jedoch ein Fortsetzungsverlangen des Mieters ungültig machen, wenn dieses nicht rechtzeitig und ordentlich eingereicht wird.</div>
<div>1 :https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html</div>
<div>2 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html</div>
<div>3 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html</div>
<div>4 https://dejure.org/gesetze/BGB/545.html</div>
<div>5 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html</div>
<div>6 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574b.html</div>
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										</item>
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		<title>Immobilie im Testament &#8211; Worauf muss ich achten?</title>
		<link>http://wordpress.investment-bauer.de/immobilie-im-testament-worauf-muss-ich-achten/</link>
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				<pubDate>Sun, 30 Sep 2018 18:48:38 +0000</pubDate>
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				<description><![CDATA[Immobilien werden in der Regel häufig vererbt. Statistisch gesehen umfasst jedes zweite Erbe eine Immobilie, weshalb es sich hierbei um ein relevantes Thema handelt. Vielen Immobilienbesitzern ist nicht bewusst, was die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Vererben einer Immobilie sind. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, hier einen kurzen Einblick zu geben. Alleinerbe oder mehrere Erben? [&#8230;]]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p class="font_9">Immobilien werden in der Regel häufig vererbt. Statistisch gesehen umfasst jedes zweite Erbe eine Immobilie, weshalb es sich hierbei um ein relevantes Thema handelt. Vielen Immobilienbesitzern ist nicht bewusst, was die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Vererben einer Immobilie sind. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, hier einen kurzen Einblick zu geben.</p>
<h4 class="font_4">Alleinerbe oder mehrere Erben?</h4>
<p class="font_9">Beim Vererben einer Immobilie kommt es in erster Linie einmal darauf an, ob es sich um einen Alleinerben handelt, der im Testament angeführt ist, oder um mehrere Erben. Handelt es sich um einen Alleinerben, geht das Erbe unmittelbar auf ihn über. Mehrere Erben müssen jedoch eine Erbengemeinschaft bilden, in welcher nur einheitlich entschieden werden kann, was mit einer Immobilie passiert. Häufig löst dies Konflikte unter den Erben aus, weshalb im Voraus im Testament festgelegt werden sollte, was mit dem Erbe passiert. Mit einer Teilungsanordnung lässt sich genau bestimmen, welcher Erbe welchen Vermögensgegenstand erhält. Sind nicht genügend Vermögensgegenstände vorhanden, alle Erben jedoch gleichmäßig am Erbe berechtigt, müssen die Bevorteilten, die anderen Erben ausbezahlen.</p>
<h4 class="font_4">Das Testament korrekt formulieren</h4>
<p class="font_9">Beim Verfassen eines Testaments muss beachtet werden, dass dies eigenhändig geschieht. Sofern bereits ein Testament verfasst worden ist, muss dies im neuen Testament ausdrücklich widerrufen werden. Wichtig ist zudem, dass das Testament mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und auch zeitlich datiert wird. Wird das Testament beim Notar verfasst, sparen sich die Erben am Ende meistens das Beantragen eines Erbscheins. Daher kann das Verfassen des Testaments bei einem Notar sogar finanziell lohnend sein, wenn die Gebühren für einen Erbschein die Notargebühren übersteigen würden.</p>
<h4 class="font_4">Schenken oder Erben?</h4>
<p class="font_9">Gerade bei Ehepartnern ist es oft lukrativer eine Immobilie vor dem Ableben eines Ehegatten zu verschenken, anstatt diese zu vererben. Damit kann Erbschaftsteuer gespart werden, gerade wenn der Ehegatte plant nach dem Erben des Hauses keine weiteren zehn Jahre in diesem zu leben. Möchte dieser die Immobilie nach dem Erben veräußern und evtl. in ein kleineres Objekt umziehen, gilt ein Freibetrag von maximal 500.000€ für Ehegatten und 400.000€ für Kinder, alle zehn Jahre.</p>
<h4 class="font_4">Was passiert nach dem Erben?</h4>
<p class="font_9">Grundsätzlich lässt sich eine Immobilie auch über die gesetzliche Erbfolge, komplett ohne Testament, vererben. Wer jedoch mehr als einen Angehörigen hat, riskiert Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft. Daher ist unserer Meinung nach dem Verfassen eines Testaments unabdinglich. Bspw. muss beim Verfassen des Testaments trotz grundsätzlicher Testierfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland auf den im Erbrecht des BGBfestgelegten Pflichtteil geachtet werden. Gerade beim Vererben an einen finanziell eher schlecht aufgestellten Erben kann dies zu Problemen führen, wenn andere Angehörige ihren Pflichtteil geltend machen. Um hier vorzusorgen kann man ein lebenslanges Wohnrecht festlegen, welches den Erben auch dann schützt, wenn sich die Eigentumsverhältnisse eines Objektes ändern. Um einem Erben auch das Vermieten einer Immobilie zu ermöglichen, kann man einen Nießbrauch im Testament festlegen, welches neben dem Wohnrecht auch die Fruchtziehung aus einer Immobilie beinhaltet. Wenn ihr mehr zum Thema Nießbrauchrecht erfahren wollt, könnt ihr unseren nächsten Blogbeitrag lesen.</p>
<h4 class="font_4">Fazit</h4>
<p class="font_9">Wir empfehlen grundsätzlich den Wunsch nach dem Tod offen auszusprechen. Wenn alle Angehörigen den letzten Willen des Erblassers respektieren, lassen sich potenzielle Konflikte schon im Voraus vermeiden. Für Nachkommen kann es nämlich oft zu einer unangenehmen Überraschung kommen, wenn diese laut einem Testament keinen Anspruch auf den Großteil der Vermögenswerte des Erblassers haben. Wenn diese jedoch früh genug darauf aufmerksam gemacht werden, können diese unter Umständen dafür sorgen, dass der Erbprozess unkomplizierter erfolgen kann.</p>
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